Bayern beschließt Bundesratsinitiative, um Kleinsparer vor Negativzinsen zu schützen und Aktiensparen attraktiver zu machen
Masterplan für Sparerinnen und Sparer
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 339 vom 10.12.2019
Mit einem Masterplan will die Bayerische Staatsregierung der massiven Schädigung der Sparerinnen und Sparer entgegentreten, die sich infolge der anhaltend lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ergeben. „Sparen ist persönliche Risikovorsorge, Sparen muss daher auch in einem Niedrigzinsumfeld attraktiv bleiben“, kommentierte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker den bayerischen Vorstoß. „Gerade für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen sind zum Teil lebenslang aufgebaute Sparguthaben eine wesentliche Säule ihrer Altersabsicherung, die zunehmend an realem Wert verlieren. Wenn jetzt Kleinsparer auch mehr und mehr von Negativzinsen bedroht sind, muss die Bundesregierung endlich aktiv werden,“ forderte Füracker.
Mit ihrer Bundesratsinitiative setzt sich die Staatsregierung dafür ein, die Weitergabe von Negativzinsen an Bankkunden einzuschränken. Zumindest bedarf es einer Abfederung der Belastungswirkungen über das Steuerrecht, die auch für Kleinsparer ohne positive Kapitalerträge liquiditätswirksam wird. Darüber hinaus soll das Aktiensparen attraktiver werden, indem einerseits der Sparer-Pauschbetrag angehoben wird, andererseits langfristig gehaltene Aktien im Privatvermögen wieder steuerfrei veräußert werden können. „Seit Einführung der allgemeinen Veräußerungsgewinnbesteuerung bei privaten Kapitalanlagen hat die Attraktivität von Aktieninvestments erheblich gelitten. Das wollen wir korrigieren,“ erläuterte Füracker. Nicht zuletzt sieht der Masterplan vor, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitallebensversicherungen zu verbessern. Vorschlag ist, die Erträge bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung frühestens mit 62. Jahren wieder steuerfrei zu stellen.