Altmaier benennt vier Kernelemente einer Unternehmenssteuerreform
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Pressemitteilung vom 15.11.2019
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat seine Vorschläge für eine Unternehmenssteuerreform konkretisiert und vier Kernelemente für eine umfassende Unternehmenssteuerreform benannt.
Altmaier: „Investitionen von heute sind die Arbeitsplätze und unser Wohlstand von morgen. Deshalb müssen wir Unternehmen jetzt mehr Spielräume eröffnen. Ich habe bereits in meiner Mittelstandsstrategie auf die Notwendigkeit einer Unternehmenssteuerreform hingewiesen. Zentral ist dabei, dass wir die Steuerbelastung auf einbehaltene Unternehmensgewinne auf 25 Prozent senken. Das erreichen wir vor allem durch Verbesserung bei Berücksichtigung reinvestierter Gewinne für Personengesellschaften. Die Weichen dafür müssen wir jetzt stellen – und nicht erst dann, wenn unser Standort aufgrund fehlender Investitionen und schlechter Rahmenbedingungen bereits abgehängt ist. Dann ist es zu spät.“
Die vier Kernelemente für eine umfassende Unternehmenssteuerreform:
- Verbesserungen und Entlastungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen sowie ergänzend die Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsbesteuerung.
- Die Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer und für Kapitalgesellschaften deren Einführung bei der Körperschaftsteuer.
- Eine moderate Absenkung des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent.
- Die schrittweise Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen.
Das Papier mit vier Kernelementen einer Unternehmenssteuerreform finden Sie hier (PDF, 84 kB).