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Rheinland-Pfalz unterstützt steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 6.10.2020

„In Rheinland-Pfalz engagieren sich mehr als 48 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahren ehrenamtlich und übernehmen Verantwortung für unsere Gesellschaft. Dabei sind unsere zahlreichen und vielfältigen Vereine von besonderer Bedeutung. Dieses wertvolle Engagement wollen wir auch durch Änderungen im Steuerrecht stärken. Deshalb wird Rheinland-Pfalz im Bundesrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit steuerrechtlichen Verbesserungen und Vereinfachungen unterstützen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen nach der heutigen Sitzung des Ministerrates.

„Wir wollen die Vereine durch den Abbau von Bürokratie und den Wegfall administrativer Pflichten entlasten. Zudem wollen wir ehrenamtliches Engagement durch die Anhebung der Ehrenamts- und der Übungsleiterpauschale, die Steuerbefreiung für die Ehrenamtskarte sowie viele weitere Maßnahmen attraktiver machen“, erläuterte Finanzministerin Doris Ahnen.

Die Übungsleiterpauschale soll um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro angehoben werden. Darüber hinaus geht es insbesondere auch um die Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Bisher liegt diese Freigrenze bei 35.000 Euro. Die Freigrenze soll um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden, damit sie weiterhin ihrem vereinfachenden Charakter gerecht werden kann. Außerdem sollen die Katalogzwecke für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erweitert werden. Zukünftig sollen der Klimaschutz und das Engagement gegen die Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Identität als gemeinnützige Zwecke gelten. Auch Maßnahmen zur Ortsverschönerung sollen in die Liste der Katalogzwecke aufgenommen werden.

„Der ehrenamtliche gemeinnützige Einsatz vor Ort ist wertvoll und für das gesellschaftliche Miteinander unersetzlich. Die vorliegenden Vorschläge zum Jahressteuergesetz 2020 machen das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht attraktiver und erleichtern die Arbeit der zahlreichen gemeinnützigen Vereine. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung in Bundesrat und Bundestag, damit die Maßnahmen zügig wirken können“, so Finanzministerin Doris Ahnen abschließend.

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