KPMG: Sehr unterschiedliche Steuersätze bei Unternehmensnachfolge
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 28.4.2016, Pressemitteilung
Modellrechnung vergleicht 42 Länder
Besteuerung im Erbfall
Lässt man Ausnahmeregelungen unberücksichtigt, liegt die potenzielle Steuerbelastung in den 42 untersuchten Ländern im Erbfall zwischen 0 und 45 Prozent (umgerechnet bis zu 4,5 Millionen Euro in Australien oder in einzelnen US-Bundesstaaten). Ein Drittel der untersuchten Staaten (14) erhebt im Erbfall keinerlei Steuern. In weiteren 11 Ländern liegt der Steuersatz bei umgerechnet maximal 10 Prozent (oder 1 Million Euro). In rund einem Viertel der Staaten (11) liegt der Steuersatz bei mindestens 30 Prozent (3 Millionen Euro).
Besteuerung bei Nachfolgeregelung
Von den analysierten 42 Ländern erhebt genau die Hälfte (21) Steuern in Höhe von maximal 10 Prozent (umgerechnet 1 Million Euro). In zehn dieser Staaten wiederum werden im Nachfolgefall sogar gar keine Steuern erhoben. Selbst bei Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen kann die Steuerbelastung allerdings erheblich sein; sie beträgt im Extremfall bis zu 55 Prozent in Japan (umgerechnet knapp 5,5 Millionen Euro).
Kay Klöpping, Partner bei KPMG im Bereich Familienunternehmen und verantwortlich für Nachfolgeberatung: „Die komplexen Ausnahmetatbestände machen deutlich, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Steuerregelungen zu befassen. Familienunternehmer stehen vor erheblichen Herausforderungen, wenn es um die steuerliche Behandlung der Nachfolgeregelung geht.“
So entfällt beispielsweise unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände in 19 der 42 Länder eine Steuerzahlung im Nachfolgefall.