Schleswig-Holstein fordert gesetzliche Regelung für Anzeigepflicht von Steuergestaltungen
Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 21.11.2016
Finanzministerin Heinold hat Bundesfinanzminister Schäuble sowie ihren Länderkolleg/innen heute den Entwurf einer gesetzlichen Regelung zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen übermittelt und wirbt gleichzeitig für eine zeitnahe Umsetzung.
Finanzministerin Monika Heinold: „
Steuerschlupflöcher können nur wirksam geschlossen werden, wenn der Gesetzgeber frühzeitig Kenntnis von den zur Steuervermeidung eingesetzten Gestaltungen erlangt. Die Einführung einer entsprechenden Anzeigepflicht ist hierfür wesentliches Element. Sie leistet einen wichtigen präventiven Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber in die Lage versetzt, effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren. Dies folgt schon aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem Grundsatz der Vermeidung von Haushaltsrisiken.
Die Anzeigepflicht trifft in erster Linie sog. Promotoren von Steuergestaltungen. Dies sind Personen, die eine Steuergestaltung oder eine Beteiligung an dieser im eigenen oder fremden Namen vertreiben oder empfehlen und hierfür ein Entgelt oder einen anderen wirtschaftlichen Vorteil erhalten.
Mit dieser Anzeigepflicht würde Deutschland auch eine auf internationaler Ebene von den G20-Staaten und der OECD im Abschlussbericht zu dem Projekt „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) ausgesprochenen Empfehlung zur Entwicklung von Offenlegungspflichten für aggressive Steuerplanungen umsetzen und damit auch dokumentieren, dass es den Kampf gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung aktiv aufgenommen hat und befördert.
Finanzministerin Monika Heinold: „
Das Hase-und-Igel-Spiel gehört beendet. Die insbesondere von international tätigen Konzernen praktizierte Steuervermeidungspraxis muss transparent werden, damit der Staat Handlungsnotwendigkeiten frühzeitig erkennen kann. Das gezielte Aufspüren und Ausnutzen von Lücken im Steuerrecht kann so zukünftig unterbunden werden.“
Steuerschlupflöcher können nur wirksam geschlossen werden, wenn der Gesetzgeber frühzeitig Kenntnis von den zur Steuervermeidung eingesetzten Gestaltungen erlangt. Die Einführung einer entsprechenden Anzeigepflicht ist hierfür wesentliches Element. Sie leistet einen wichtigen präventiven Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber in die Lage versetzt, effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren. Dies folgt schon aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem Grundsatz der Vermeidung von Haushaltsrisiken.
Die Anzeigepflicht trifft in erster Linie sog. Promotoren von Steuergestaltungen. Dies sind Personen, die eine Steuergestaltung oder eine Beteiligung an dieser im eigenen oder fremden Namen vertreiben oder empfehlen und hierfür ein Entgelt oder einen anderen wirtschaftlichen Vorteil erhalten.
Mit dieser Anzeigepflicht würde Deutschland auch eine auf internationaler Ebene von den G20-Staaten und der OECD im Abschlussbericht zu dem Projekt „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) ausgesprochenen Empfehlung zur Entwicklung von Offenlegungspflichten für aggressive Steuerplanungen umsetzen und damit auch dokumentieren, dass es den Kampf gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung aktiv aufgenommen hat und befördert.