BMF zur Diskussion um die Höhe der Benzinpreise
Bundesministerium der Finanzen 10.7.2015
Mit einem Aufkommen von 39,8 Mrd. EUR im Jahr 2014 stellt die Energiesteuer die für den Staat bedeutendste Verbrauchsteuer dar. Der Grund liegt darin, dass die betreffenden Steuergegenstände nach wie vor die entscheidenden Energieträger unserer Gesellschaft sind.
Vor dem Hintergrund gestiegener Preise für Benzin und Diesel ist immer wieder die Behauptung zu hören, der Staat „verdiene“ an den hohen Ölpreisen. Diese Behauptung trifft nicht zu. Im Gegenteil: Der hohe Ölpreis verstärkt die Anreize zu sparsamem Energieverbrauch. Weil aber die Energiesteuer als fester Steuersatz je Liter erhoben wird (Benzin: 65,4 Cent, Diesel 47 Cent), sinken bei rückläufigem Verbrauch die Einnahmen des Staates aus der Energiesteuer.
Für ein hohes Energiesteueraufkommen sorgen also nicht hohe Ölpreise, sondern eine hohe Verbrauchsmenge. Da die Kraftstoffpreise auch der preisabhängigen Umsatzsteuer unterliegen, wird gelegentlich unterstellt, dass hohe Kraftstoffpreise zumindest zu höheren Umsatzsteuereinnahmen führen würden.
Auch dies ist ein Trugschluss, da jeder Euro „nur einmal ausgegeben werden kann“ und somit das für höhere Kraftstoffpreise einzusetzende verfügbare Einkommen nicht mehr anderweitig umsatzsteuerwirksam ausgegeben werden kann.
Fazit: Der Staat hat weder unter konjunkturellen noch unter steuerlichen Gesichtspunkten ein Interesse an hohen Benzinpreisen.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Vor dem Hintergrund gestiegener Preise für Benzin und Diesel ist immer wieder die Behauptung zu hören, der Staat „verdiene“ an den hohen Ölpreisen. Diese Behauptung trifft nicht zu. Im Gegenteil: Der hohe Ölpreis verstärkt die Anreize zu sparsamem Energieverbrauch. Weil aber die Energiesteuer als fester Steuersatz je Liter erhoben wird (Benzin: 65,4 Cent, Diesel 47 Cent), sinken bei rückläufigem Verbrauch die Einnahmen des Staates aus der Energiesteuer.
Für ein hohes Energiesteueraufkommen sorgen also nicht hohe Ölpreise, sondern eine hohe Verbrauchsmenge. Da die Kraftstoffpreise auch der preisabhängigen Umsatzsteuer unterliegen, wird gelegentlich unterstellt, dass hohe Kraftstoffpreise zumindest zu höheren Umsatzsteuereinnahmen führen würden.
Auch dies ist ein Trugschluss, da jeder Euro „nur einmal ausgegeben werden kann“ und somit das für höhere Kraftstoffpreise einzusetzende verfügbare Einkommen nicht mehr anderweitig umsatzsteuerwirksam ausgegeben werden kann.
Fazit: Der Staat hat weder unter konjunkturellen noch unter steuerlichen Gesichtspunkten ein Interesse an hohen Benzinpreisen.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de