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NVL-Verbandstag zum Thema Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Steuergerechtigkeit soll Priorität behalten

Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 12. Juni 2015, Presseinformation Nr.  19 /2015

„Unser Steuersystem und unser Steuervollzug sind funktionstüchtig und wettbewerbsfähig. Damit das so bleibt, müssen wir aber die Zeichen der Zeit erkennen und darauf reagieren“, sieht der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Michael Meister (CDU), die Notwendigkeit einer Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Auf dem Verbandstag des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) im Haus der Bundespressekonferenz am 11. Juni 2015 in Berlin äußerte Dr. Meister, dass durch einen verstärkten Einsatz moderner IT-Verfahren die Effizienz im Besteuerungsverfahren gesteigert werden könne. Die Änderungen zielen auf mehr Serviceorientierung der Steuerverwaltung gegenüber den Steuerpflichtigen  und einer höheren Wirtschaftlichkeit des Handelns der Steuerverwaltung. Dabei komme der Arbeitnehmerbesteuerung eine Vorreiterrolle beim stärkeren IT-Einsatz  und der Modernisierung der Verfahren zu.

Dies spiegelte auch der Verbandstag mit seinem Motto: „Arbeitnehmer und Rentner im Fokus der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ wider. Wie Dr. Meister weiter ausführte, wolle die Bundesregierung Rechtsgrundlagen so anpassen, dass auch künftig rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt und ordnungsgemäße Verwaltungsverfahren sichergestellt seien, zugleich aber eine technische Weiterentwicklung erfolge. In Zusammenarbeit mit Praktikern aus der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder sei man zur Überzeugung gekommen, dass durch mehr automatisierte Bearbeitung  und ein ausgefeiltes Risikomanagementsystem die personellen Prüfkapazitäten auf die schwierigen und lohnenden Fälle konzentriert werden könnten und müssten. Somit könne ein gleichmäßigerer Vollzug sicher gestellt werden, als er derzeit in der Praxis erreicht werde, sagte der Staatssekretär.

Die Modernisierung solle dabei auch den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Beratern, also auch den Lohnsteuerhilfevereinen, zugutekommen, betonte Dr. Meister. Als konkrete Vorteile seien vorgesehen, die elektronische Kommunikation benutzerfreundlicher zu gestalten, beispielsweise über eine erleichterte Authentifizierung auf dem ELSTER-Online-Portal. Durch die elektronische Übermittlung von Belegen, Steuerbescheiden und Einsprüchen sollen bislang bestehende Medienbrüche beseitigt werden. Mit einer höheren Quote vollautomatisch bearbeiteter Steuerfälle könnten sich die Bearbeitungszeiten vom Einreichen der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid verkürzen. Zudem sollen im Zuge einer Modernisierung die für das Besteuerungsverfahren wichtigen  Datenübermittlungspflichten harmonisiert und in der Abgabeordnung zentral geregelt werden.

Die Reform solle dabei nicht vom grünen Tisch aus erfolgen. Der Staatssekretär wies darauf hin, dass mit dem ersten Entwurf der Finanzverwaltung vom Herbst letzten Jahres eine fruchtbare Debatte ausgelöst wurde, in die sich der NVL eingebracht habe. Viele Maßnahmen wurden positiv aufgenommen. Geäußerte Kritik würde sehr ernst genommen und er könne bereits sagen, dass den Befürchtungen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen für vollautomatisch erlassene und personell bearbeitete Steuerbescheide Rechnung getragen wird.

Nach Auskunft von Dr. Meister soll als nächstes der Referentenentwurf für ein Gesetz  zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens  versandt werden. Alle Betroffenen, Verbände und Gewerkschaften werden ausreichend Zeit zur Stellungnahme erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren solle im Laufe des Jahres 2016 abgeschlossen werden und das Gesetz spätestens zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung des Gesetzes reiche voraussichtlich bis 2022, erläuterte Dr. Meister. Zur Umsetzung werden erhebliche zusätzliche Investitionen von Bund und Ländern erforderlich sein.

„Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist für uns schon lange eine Thema“, wies NVL-Vorstandsvorsitzender  Jörg Strötzel auf die bereits 2011 vom NVL gemeinsam mit anderen Verbänden eingebrachte Eingabe zur „Anpassung des Steuerverfahrens an die moderne Kommunikation mit der Finanzverwaltung“ hin. Wichtige Inhalte der Eingabe wie die Transparenz zu den von Dritten übermittelten Daten und die Anpassung der Korrekturnormen an die elektronische Kommunikation seien im Modernisierungskonzept von Bund und Ländern aufgegriffen worden, lobte Strötzel. Aus rechtlicher Sicht sei wichtig, dass der Untersuchungsgrundsatz der Finanzverwaltung bestehen bleibe. Er müsse in die IT- gestützte Veranlagung intelligent integriert werden und die Gleichmäßigkeit der  Besteuerung und somit die Steuergerechtigkeit konsequent gewährleisten, betonte der NVL-Vorsitzende.     

Bei allen technischen Neuerungen müsse die Steuergerechtigkeit hohe Priorität haben, waren sich die Teilnehmer einer von NVL-Sprecher Ingo Bettels moderierten Gesprächsrunde einig. An der Runde nahmen die Finanzausschussmitglieder des Deutschen Bundestages Margaret Hob (CDU), Lothar Bindung (SPD) und Richard Pitterle (Die Linke) teil. Ebenfalls beteiligt waren der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages Jürgen Brandt, Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, und NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft.

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