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Katastrophenerlass nach Jahrhundertsturmflut in Schleswig-Holstein tritt in Kraft

Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 26.10.2023

Finanzministerin Monika Heinold: „Durch den Katastrophenerlass können wir die Betroffenen in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch unterstützen“

Nach der Jahrhundertsturmflut am vergangenen Wochenende in Schleswig-Holstein verkündete Finanzministerin Monika Heinold heute (26.Oktober), dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem sogenannten Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut vom vergangenen Wochenende zugestimmt hat.

Finanzministerin Monika Heinold betonte: „Die Sturmflut hat an vielen Stellen im Land große Schäden verursacht, die viele Menschen jetzt vor finanzielle Herausforderungen stellen. Durch den Katastrophenerlass können wir die Betroffenen in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch unterstützen.“

Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen, also Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Details zum Katastrophenerlass entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

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