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Bundessteuerberaterkammer: Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren endlich vereinfacht

Bundessteuerberaterkammer (BStBK) 29.06.2015, Pressemitteilung 009/2015

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt die Einrichtung eines neuen und vor allem einfacheren Verfahrenswegs für das Kirchensteuerabzugsverfahren.

Rechtzeitig vor Beginn des diesjährigen Regelabfragezeitraums vom 1. September bis 31. Oktober 2015 werden die Hürden für die Teilnahme am Verfahren für kleine Kapitalgesellschaften spürbar abgesenkt. Dieser neue eingeschränkte Verfahrenszugang gilt für Kirchensteuerabzugsverpflichtete, die die Datenabfrage nicht selbst durchführen, sondern einen Datenübermittler damit beauftragen wollen.

„Wer den Datenabruf nicht selbst vornehmen will, muss nur noch einen Antrag per Post an das Bundeszentralamt für Steuern schicken und die Antwort darauf an seinen Steuerberater weiterleiten. So können Steuerberater ihre Mandanten noch umfassender unterstützen und betreuen“, stellt BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken fest. Der Steuerberater selbst muss allerdings einen Vollzugang zu dem Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern beantragen oder bereits besitzen, um als Datenübermittler die elektronische Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale für seine Mandanten durchführen zu können.
 
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