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Bundesregierung: Keine Hinweise auf Dividendentricks

Deutscher Bundestag 24.04.2017 (hib 258/2017)

Die Bundesregierung hat keine Hinweise, dass es nach den letzten Gesetzesänderungen zu Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag noch Fälle von Dividendenstripping zu Lasten des deutschen Fiskus gibt. Dies erklärt sie in einer Antwort (18/11978 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/11345 [pdf]). Auf die Frage, ob die Rechtsauffassung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Cum/Cum-Geschäfte seien "illegitim, aber nicht illegal", zutreffend sei, antwortet die Bundesregierung, sie halte diese Rechtsauffassung für zutreffend. Cum/Cum-Gestaltungen würden sich grundlegend von den um den Dividendenstichtag ebenfalls praktizierten Cum/Ex-Gestaltungen unterscheiden. Letztere seien "per se rechtswidrig".
 
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