DStV begrüßt die faktische Verschiebung der E-Bilanz
Deutscher Steuerberaterverband e.V. 29. September 2011
Mit Datum vom 28.9.2011 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das endgültige Anwendungsschreiben zur E-Bilanz. Hierin gab die Finanzverwaltung bekannt, dass die erstmalige elektronische Übermittlung zwingend erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 - also de facto im Jahr 2014 - zu erfolgen hat. Die Nichtbeanstandungsregelung im endgültigen Anwendungsschreiben stellt klar, dass die Abgabe einer Papierbilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 im Wirtschaftsjahr 2013 nicht bemängelt wird.
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