DSTG-Vorsitzender fordert unbürokratische Pauschallösung beim steuerlichen Abzug von Ausbildungskosten
Deutsche Steuer-Gewerkschaft 2.9.2011
Als Reaktion auf zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, Kosten für eine Ausbildung bzw. ein Erststudium unter bestimmten Bedingungen als vorweg genommene Werbungskosten zu berücksichtigen, hat der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, mit einem Vereinfachungsvorschlag reagiert.
Die Vorgaben des Bundesfinanzhofs, so Eigenthaler, seien in den Finanzämtern kaum umsetzbar. Es sei zum einen unklar, welche Kosten überhaupt in Ansatz gebracht werden könnten und wie diese nachzuweisen seien. Zudem sei es für das Finanzamt nahezu unmöglich zu prüfen, ob vom Studenten Kosten selbst bezahlt worden seien und ob die Ausgaben auf einen konkreten künftigen Beruf hin getätigt worden seien. Der vom Bundesfinanzhof verlangte „hinreichend konkrete Veranlassungszusammenhang“ löse eine Welle der Bürokratie und der Rechtsstreite aus. Dies sei den ohnehin überlasteten Finanzämtern nicht zumutbar.
Der DSTG-Bundesvorsitzende schlug daher gegenüber der Leipziger Volkszeitung (Ausgabe 2. September 2011) ein pauschales Abzugsmodell vor. Danach können pauschal und ohne Einzelnachweis pro Studienjahr 1.000 Euro in Abzug gebracht werden. Dies sei auf die Regelstudienzeit zu begrenzen. Bei einer Studiendauer von vier Jahren ergebe sich im ersten Jahr der Berufstätigkeit ein Abzug von 4.000 Euro. Die sich daraus ergebende Steuererstattung wirke dann wie ein Existenzgründungsbonus. Alle seien Gewinner: Der Betroffene müsse keine Belege sammeln und habe Klarheit, das Finanzamt habe erheblich weniger Arbeit und für den Fiskus seien die Steuerausfälle planbar und überschaubar.
Kurz zuvor hatte Eigenthaler Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble die Empfehlung gegeben, auf einen Nichtanwendungserlass bzw. auf ein gesetzliches Verbot des Abzugs dieser Kosten zu verzichten. Dies wäre rechtlich problematisch und würde von den Steuerzahlern als Trick aufgefasst werden. Die Folge seien zahllose Einsprüche und Klagen, die die Finanzämter überschütteten.
Eigenthaler weiter: „Da es sich um einen Vereinfachungsvorschlag handelt, könne er noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingefügt werden.“
Quelle: www.dstg.de