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CDU/CSU: Finanzminister geizt bei Steuerzinssenkung

Steuernachzahlungs- und -erstattungszinsen werden auf Drängen der Union gesenkt

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 23.2.2022

Am gestrigen Dienstag hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zur Umsetzung der Zinsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 vorgelegt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter, Sebastian Brehm:

Antje Tillmann: „Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen ist es uns gelungen, die Regierung dazu zu bewegen, sich kurzfristig wichtiger Themen anzunehmen: Nach der Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2020 in beratenen Fällen legt die Regierung jetzt einen Referentenentwurf zur Anpassung des Steuererstattungs- und Steuernachzahlungszinses vor, fünf Tage nachdem wir unseren eigenen Antrag dazu vorgelegt haben.

Dennoch freuen wir uns, dass die Regierung jetzt endlich aktiv wird und 1,8 Prozent Zinsen vorschlägt. Schade nur, dass der Finanzminister hier handelt wie auf einem Basar. Laut FAZ schließe „Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) nach allem, was man in Berlin hört, nicht aus, dass man noch auf 0,1 Prozent je Monat, also 1,2 Prozent je Jahr, heruntergeht“.

Bei diesem Geschacher ist unsere Forderung sehr viel konsequenter, die Verzinsung abzuschaffen und damit deutlich Bürokratie abzubauen. Zudem bezweifeln wir, dass die vorgeschlagene Verzinsung von 1,8 Prozent den Erwartungen des Bundesverfassungsgerichts auf eine realitätsgerechte Verzinsung in der anhaltenden Nullzinsphase entspricht.“

Sebastian Brehm: „Der halbgare Referentenentwurf bedarf deutlicher Verbesserungen. So steht der vorgeschlagene Zins und der damit zusammenhängende Ertrag in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung.

Auch will das Bundesfinanzministerium den Zinssatz für Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen nicht absenken. Das Bundesfinanzministerium kann die Augen vor der Wirklichkeit nicht verschließen, das Bundesverfassungsgericht wird es nicht.“

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