Reform der Unternehmensbesteuerung fällt im Bundesrat durch
Bundesrat 23.11.2012, Pressemitteilung 178/2012
Die Länder haben heute dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung die Zustimmung verweigert. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten.
Ziel des Gesetzes ist es, das Unternehmenssteuerrecht weiter zu vereinfachen und rechtssicherer auszugestalten. Beabsichtigt ist auch eine grundlegende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts.
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Drucksache 633/12 (Beschluss)