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Ungarn blockiert globales Steuerabkommen: EU-Parlament kritisiert nationale Vetos

Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 6.7.2022 (REF: 20220701IPR34359)

  • Ungarns Forderungen sind unbegründet; Kommission und Mitgliedstaaten dürfen sich nicht erpressen lassen 
  • Weltweite und EU-Steuerregeln sind nicht für die moderne Wirtschaft geeignet, begünstigen Steuervermeidung und schaden KMU 
  • Einstimmigkeitsgebot im Rat erfordert Verantwortung und ihre Einschränkung muss erwogen werden 

Die Abgeordneten kritisieren, dass Länder ihr Vetorecht in Steuerfragen missbrauchen und fordern eine Wiederaufnahme der Debatte zur schrittweisen Einführung von Mehrheitsentscheidungen.

Die Entschließung, die am Mittwoch mit 450 Stimmen gegen 132 und 55 Enthaltungen angenommen wurde, rundet die Debatte ab, die während der Plenartagung im Juni stattfand.

Darin heißt es, dass die von Ungarn vorgebrachten Forderungen, seine Blockade des internationalen Abkommens über einen globalen Mindeststeuersatz für multinationale Unternehmen aufzuheben, „in dem internationalen Abkommen bereits weitgehend berücksichtigt wurden“, und fordert Ungarn auf, „seine Blockade unverzüglich aufzugeben". Die Resolution fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, „keine politischen Verhandlungen mit Mitgliedstaaten zu führen" und „von der Billigung des ungarischen nationalen Aufbau- und Resilienzplans abzusehen, bis Ungarn alle in der Verordnung festgelegten Kriterien vollständig erfüllt hat“. Sollte Ungarn auf seinem Veto beharren, sollten alternative Optionen geprüft werden, um die Verpflichtungen der EU zu erfüllen, einschließlich des möglichen Einsatzes einer „verstärkten Zusammenarbeit", so die Abgeordneten.

In der Entschließung heißt es weiter, dass die bestehenden internationalen Steuervorschriften „weitgehend veraltet und nicht geeignet sind, um der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft gerecht zu werden und Steuerhinterziehung und -vermeidung wirksam einzudämmen“ und zu „nicht hinnehmbaren“ Wettbewerbsvorteilen für multinationale Unternehmen gegenüber KMU führen und den EU-Binnenmarkt verzerren.

Die Abgeordneten weisen die Mitgliedstaaten darauf hin, dass die einstimmige Beschlussfassung, wie in den Verträgen verankert, „mit einem sehr hohen Maß an Verantwortung einhergehen und im Einklang mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit“ stehen muss. Langfristig sollten die Mitgliedstaaten den Mehrwert des Übergangs zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in Betracht ziehen, und die Kommission sollte die Idee der schrittweisen Einführung von Mehrheitsentscheidungen in Steuerangelegenheiten wieder aufgreifen.

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