DBA Mauritius, Änderungsprotokoll
Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Bundesministerium der Finanzen 29.10.2021
Das in Berlin am 29. Oktober 2021 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ergänzt das geltende Doppelbesteuerungsabkommen und setzt die übereinstimmenden Auswahlentscheidungen der deutschen und mauritischen Seite zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument - MLI) um.
Das unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Mauritius sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt.
Inkrafttreten: | 16.12.2022 |
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Fundstellen: |
Bundesgesetzblatt 2022 Teil II S. 530 Bundesgesetzblatt 2023 Teil II Nr. 50 |
Auf den Internetseiten des BMF:
- Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen [PDF, 44 kB]
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des deutsch-mauritischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen [PDF, 131 kB]
Quelle: bundesfinanzministerium.de