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BdSt zum Vermittlungsergebnis bei der Erbschaftsteuer: Der rechtsfreie Zustand muss beendet werden!

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Pressemitteilung vom 22.9.2016

Bund und Länder haben sich in der Nacht auf neue Regeln zur Erbschaftsteuer geeinigt. „Viel Applaus haben sich die Protagonisten allerdings nicht verdient“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Knapp zwei Jahre haben Bund und Länder um eine Neuregelung für Firmenerben gerungen und damit für viel Unsicherheit in der Praxis gesorgt. Der BdSt kritisiert: Die steuerbegünstigte Übertragung von Unternehmen an die nächste Generation bleibt weiterhin hoch komplex.

„Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung wieder zahlreiche Anwendungsschreiben veröffentlichen wird, um das Gesetz überhaupt anwenden zu können“, sagt Holznagel.
Dennoch sollten sich Bundestag und Bundesrat nun schnell zu dem Vermittlungsergebnis bekennen, um überhaupt ein Ergebnis zu erzielen und damit dem rechtsfreien Zustand ein Ende zu bereiten. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits angekündigt, dass es sich andernfalls Ende September erneut mit der Sache befassen würde.

Im Einzelnen: Die Vermittler berieten mehr als sieben Stunden über die noch strittigen Punkte. Änderungen gibt es vor allem bei vereinfachten Ertragswertverfahren – also der Bewertung von Unternehmen. Künftig wird es einen festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 Prozent geben. Zudem wird Unternehmenserben die Erbschaftsteuer über sieben Jahre gestundet. Im Regierungsentwurf war noch eine Stundung über zehn Jahre vorgesehen.

Hintergrund
Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, die Steuerregeln für Unternehmensübertragungen nachzubessern und dafür eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Da sich Bund und Länder nicht einigen konnten, wurde im Juli der Vermittlungsausschuss angerufen, dessen Ergebnis nun vorliegt. Bereits morgen bzw. übermorgen könnten Bundestag und Bundesrat zustimmen.
 

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