ZDH: Bund und Länder müssen sich rasch auf steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen einigen
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V., Pressemitteilung vom 29.11.2019
Anlässlich der Bundesratsanrufung des Vermittlungsausschusses für den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
"Leider hat der Bundesrat zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Das war zu befürchten wegen der weiterhin unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern, wer denn die Kosten bei diesem neuen und wichtigen Förderinstrument trägt. Umso wichtiger ist es nun, diese Frage einvernehmlich und vor allem auch zügig zu klären!
Es braucht diesen steuerlichen Anreiz als Impuls, um die bislang brach liegenden Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor zu nutzen. Immerhin macht in einem Privathaushalt der Heizenergieverbrauch 80 Prozent des Energieverbrauchs aus. Aktuell liegt die Sanierungsquote jedoch unter einem Prozent im Jahr. Vor diesem Hintergrund wäre es ein Unding, die steuerliche Sanierungsförderung nunmehr zum dritten Mal finanzierungstechnischen Aspekten zu opfern. Das ist umso unverständlicher, weil mehr Sanierungsinvestitionen auch zu Steuermehreinnahmen führen und sich die Förderung somit zumindest teilweise selbst trägt.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks appelliert an Bund und Länder, rasch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, so dass die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zum Jahresanfang 2020 beginnen kann. Da sich Bund und Länder gerade in jüngster Zeit sehr übereinstimmend zu den Erfordernissen einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik geäußert haben, kann und muss es auch in der finanzierungstechnischen Frage eine gemeinsame tragfähige Lösung geben!"