Entwurf: Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
Bundesministerium der Finanzen 25.9.2024
Die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung sieht im Wesentlichen eine deutliche Anhebung der Bagatellgrenze nach § 7 Absatz 2 MV für Zahlungsmitteilungen, eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten und eine Änderung der bislang geltenden Übergangsregelung vor. Durch die Änderung der Übergangsregelung sollen die Übermittlungsfristen auf Antrag verlängert sowie eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht zugelassen werden können.
Referentenentwurf
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
Regierungsentwurf
Quelle: bundesfinanzministerium.de
Verkündete Verordnung: BGBl. 2024 I Nr. 364 vom 27.11.2024