Steuerentlastungsgesetz 2022
Bundesministerium der Finanzen 27.5.2022
Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung wird sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert. Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener werden vorgezogen.
Referentenentwurf
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
- Anschreiben an die Verbände und Fachkreise [pdf, 214 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) [pdf, 162 kB]
- Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. [pdf, 137 kB]
Basisinformationen über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren
Verkündetes Gesetz
Quelle: bundesfinanzministerium.de