EU: Fortschritte der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) im zweiten Halbjahr 2022 - Rat billigt Schlussfolgerungen
Rat der EU, Pressemitteilung vom 6.12.2022
In seinen heute gebilligten Schlussfolgerungen begrüßt der Rat die Fortschritte, die die Gruppe „Verhaltenskodex“ während des tschechischen Vorsitzes erzielt hat. Hervorgehoben wird insbesondere die jüngste Reform, die zeigt, dass sich die Mitgliedstaaten verstärkt dafür einsetzen, schädliche Steuerpraktiken weiter zu bekämpfen.
Mit Blick auf die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete fordert der Rat die Gruppe „Verhaltenskodex“auf, einen zielführenden Dialog mit den betreffenden Ländern und Gebieten sowie die Überwachung fortzusetzen, damit sie weiterhin ihren jeweiligen Verpflichtungen nachkommen und die Kriterien für die Aufnahme in die EU-Liste gemäß den vereinbarten Fristen erfüllen. Insbesondere begrüßt er die laufenden Fortschritte von Ländern und Gebieten, die derzeit eine Reform ihrer Regelungen für die Befreiung von Einkünften aus ausländischen Quellen vornehmen, und billigt die Leitlinien zu Regelungen für die Befreiung von Einkünften aus ausländischen Quellen, die dem Bericht der Gruppe beigefügt sind.
- Schlussfolgerungen des Rates zu den während des tschechischen Vorsitzes von der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ erzielten Fortschritten
- Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex“ an den Rat für das zweite Halbjahr 2022
- Steuern: Die Finanzministerinnen und ‑minister kommen überein, den Verhaltenskodex zur Ermittlung und Eindämmung schädlicher Steuermaßnahmen der Mitgliedstaaten weiter auszugestalten (Pressemitteilung, 8. November 2022)
- Steuern: Aufnahme von Anguilla, den Bahamas und den Turks- und Caicosinseln in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (Pressemitteilung, 4. Oktober 2022)
- EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete (Hintergrundinformationen)
- Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung)