OFD Koblenz: Steuerliche Pflichten der Notare
Merkblatt der Oberfinanzdirektion Koblenz grundlegend überarbeitet
Oberfinanzdirektion Koblenz 19.12.2011, Pressemeldung
Der Notar ist zur Mitteilung der bei ihm beurkundeten oder beglaubigten Rechtsvorgänge gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat das Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbssteuer, der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) und der Ertragssteuern jetzt grundlegend überarbeitet. Das Merkblatt ist auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Koblenz unter www.fin-rlp.de/vordrucke, Rubrik "Sonstige" und dann „Notare und Amtsgerichte“ veröffentlicht.
Download: Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern