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DBA Großbritannien, Änderungsprotokoll vom 12.1.2021

Pro­to­koll vom 12. Ja­nu­ar 2021 zur Än­de­rung des am 30. März 2010 in Lon­don un­ter­zeich­ne­ten Ab­kom­mens zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und dem Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich Groß­bri­tan­ni­en und Nordir­land zur Ver­mei­dung der Dop­pel­be­steue­rung und zur Ver­hin­de­rung der Steu­er­ver­kür­zung auf dem Ge­biet der Steu­ern vom Ein­kom­men und vom Ver­mö­gen in der durch das am 17. März 2014 in Lon­don un­ter­zeich­ne­te Pro­to­koll ge­än­der­ten Fas­sung

Bundesministerium der Finanzen 12.1.2021

Änderungsprotokoll vom 12. Januar 2021:
Inkrafttreten: noch nicht in Kraft getreten
Bemerkung: Das am 12. Januar 2021 in London unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

Das Änderungsprotokoll setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu dem Vereingten Königreich um.  
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