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BayLfSt: Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen

Bayerisches Landesamt für Steuern 21.12.2011, Pressemitteilung

Die elektronische Übermittlung von Jahressteuererklärungen wird für Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften sowie Unternehmen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 zur Pflicht

„Beginnend mit den Erklärungen für 2011 sind Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln“, so Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Dies betrifft die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit.

In der Vergangenheit war es den jetzt Betroffenen freigestellt, ihre jährlichen Steuererklärungen elektronisch oder herkömmlich auf Papier beim Finanzamt einzureichen.

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen ist im Steuerbürokratieabbaugesetz bzw. im Jahressteuergesetz 2010 festgelegt. Unter diese Regelungen fallen die Erklärungen zur Einkommensteuer bei Gewinneinkünften, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie Feststellungserklärungen und die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung).

Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklärungen sind im Internet unter www.elster.de und www.esteuer.de zu finden.

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