Gemeindeanteil wird nicht geändert
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 7.5.2020 (hib 480/2020)
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf zur Veränderung des im Gemeindefinanzreformgesetz festgelegen Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (19/18820 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17629 [pdf]). Die Antwort enthält zahlreiche weitere Angaben zum Einkommensteueranteil der Gemeinden.