Bundesrechnungshof: Steuerermäßigung bei Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer, steuerliche Pflichtveranlagung
Bundesrechnungshof, Auszug aus der Pressemitteilung vom 11.12.2024 zu den Bemerkungen 2024
Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. Die Bemerkungen benennen Fälle, in denen der Bund seine Haushaltsmittel besser einsetzen oder einziehen sollte: wirksam, effizient und ordnungsgemäß.
„Die Lage der Bundesfinanzen ist ernst. Strukturelle Versäumnisse der Vergangenheit treffen auf neue Problemlagen. Umso wichtiger ist es, gut zu haushalten. Unsere Prüfungen bieten Ansätze dafür“, sagt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. „Der Staat braucht moderne und zielgerichtete Prozesse und Strukturen. Der Bundesrechnungshof wird nicht müde, den Verantwortlichen Schwachstellen und Handlungsbedarf aufzuzeigen – und Empfehlungen auszusprechen. Denn: tragfähige Finanzen sind wesentlich für einen handlungsfähigen Staat.“
Der Bundeshaushalt war in den Jahren 2020 bis 2024 stark expansiv. Dadurch ist der Schuldenstand des Bundes enorm gewachsen, gleichzeitig sind die Zinsen gestiegen. Scheller führt aus: „Die Ausgaben- und Aufgabenlast des Bundes steigt. Es besteht Modernisierungs- und Nachholbedarf. Aber bei Infrastruktur, Digitalisierung, Landesverteidigung und Klimaschutz ist der fiskalische Spielraum für zukünftige Projekte gering.“
Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Die Bemerkungen sind ein Ausschnitt seiner Prüfungserkenntnisse. Sie greifen Fälle auf, die für die Entlastung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat von Bedeutung sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Behörden unwirtschaftlich arbeiten, der Bund seine Einnahmen nicht sichert oder Risiken für den Bundeshaushalt nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Bemerkungen dienen der parlamentarischen Kontrolle des Regierungshandelns; sie werden vom Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages beraten. Diesen Prozess sowie viele weitere finanzwirtschaftlich relevante Themen wird der Bundesrechnungshof weiter aktiv begleiten.
Der vorliegende Hauptband der Bemerkungen 2024 umfasst 23 Prüfungsergebnisse. Sie betreffen unter anderem Bundesanleihen, EU-Fördermittel, Bundeswehr, Arbeit und Soziales, Verkehr, Auswärtiges und Steuern.
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Steuern
Steuerermäßigung bei Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer streichen: aufwendig, fehlerträchtig, verfehlt (Nr. 21)
Eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer kommt in der Praxis selten vor und ist in den wenigen Fällen zumeist gering. Dennoch sollen die Steuerpflichtigen entlastet werden, indem die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt wird. Die Steuerermäßigung zu ermitteln ist komplex, der Verwaltungsaufwand erheblich. Auch wird die Norm meist fehlerhaft angewendet, die Fehlerquote lag bei den vom Bundesrechnungshof geprüften Fällen bei 90 %. Die Annahme, die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer könne zu besonderen Härten führen, hat sich nicht bestätigt. Damit entfällt die Grundlage für die Steuerermäßigung. Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher, die Norm abzuschaffen.
Verwaltungsaufwand endlich senken: Reform der steuerlichen Pflichtveranlagung ist überfällig (Nr. 23)
Bei der Pflichtveranlagung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Aufwand für die Finanzämter erheblich. Sie sollte die Ausnahme sein, ist aber zur Regel geworden. Bund und Länder sind sich seit dem Jahr 2020 darüber einig, dass die Regelungen zur Pflichtveranlagung überarbeitet werden müssen. Das BMF will die Reform allerdings auf das Jahr 2030 verschieben, weil Daten für die erforderliche Evaluierung nicht automatisiert abrufbar sind. Diese Haltung lässt außer Acht, dass nutzbare Daten vorliegen und mit der Reform der Verwaltungsaufwand der Finanzämter deutlich reduziert werden könnte. Das BMF kann und muss die Evaluierung auf einer bestmöglichen Datengrundlage nun umgehend voranbringen und so die Grundlage für die Reform schaffen.
Die Bemerkungen finden Sie hier.
Quelle: bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bemerkungen-2024-hauptband.html?nn=23488