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Das Sächsische Finanzgericht wird digital

Mit dem 2. Mai 2023 beginnt beim Sächsischen Finanzgericht die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte

Sächsisches Finanzgericht, Medieninformation vom 26.4.2023

Alle ab 2. Mai beim Sächsischen Finanzgericht eingehenden Verfahren werden nur noch elektronisch bearbeitet. Dies ist ein großer Umbruch, der es aber ermöglicht, in vielen Fällen künftig schneller und einfacher mit den Verfahrensbeteiligten zu kommunizieren.

Am Ablauf des Verfahrens ändert sich aus Sicht des rechtsuchenden Bürgers wenig. Auch ohne Rechtsanwalt oder Steuerberater kann er beim Sächsischen Finanzgericht mit Sitz in Leipzig Klage erheben und führen. Er kann und muss sein Anliegen schriftlich vorbringen und seine Schreiben wie bisher per Post, Briefeinwurf oder Telefax einreichen oder die Rechtsantragsstelle aufsuchen. Schreiben vom Gericht landen auch weiter in seinem Hausbriefkasten. Es ist aber weiterhin rechtlich nicht zulässig, Klagen, Anträge und Schriftstücke per E-Mail zu übersenden. Digital wird für den Verfahrensbeteiligten aber die Möglichkeit sein, in die elektronische Gerichtsakte Einsicht zu nehmen. Dafür steht künftig ein elektronisches Zugangsportal zur Verfügung.

Professionelle Beteiligte wie Anwälte, Steuerberater und Behörden müssen für ihre Schriftsätze wie schon bisher einen gesicherten elektronischen Versandweg wählen.

Ganz digital wird das Finanzgericht aber noch nicht. Die am 2. Mai 2023 bereits anhängigen Verfahren werden weiter als Papierakte geführt und bearbeitet. Wichtig sind für die Entscheidung des Verfahrens in Steuerangelegenheiten aber auch die vom Finanzamt in Papierform geführten Akten, da sich darin die Erklärungen des Rechtsuchenden und die von ihm eingereichten Unterlagen befinden. Das bedeutet aber, dass er Akteneinsicht in diese Akten weiterhin beim Gericht oder einer von ihm benannten Behörde nehmen muss.

Der Zeitpunkt, wann eine Umstellung der Steuerakten von Papier auf digital erfolgen wird, steht noch nicht fest. Allein die Kindergeldakten werden bereits jetzt bei den Familienkassen elektronisch geführt und sind bei Akteneinsicht über ein elektronisches Zugangsportal abrufbar.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts wird die Umstellung auf das neue System Herausforderungen, aber auch Arbeitserleichterung bieten. Gerichtspräsidentin Martina Gerhardt ist zuversichtlich: „Ich bin sicher, dass durch die geleistete Vorarbeit und das hohe Engagement aller Beteiligten die Umstellung gelingen wird, auch wenn es am Anfang ein wenig ruckeln mag. Alle Beteiligten der neuen Verfahren bitte ich um Verständnis, wenn es in der Anfangszeit hier und da zu Problemen kommen wird.“

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