EU, Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss bei Datenschutz, Energiebinnenmarkt und Steuervorschriften nachbessern
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland - Presseartikel vom 6. April 2022
In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, beim Elektrizitätsbinnenmarkt sowie zur Besteuerung von Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen nachzukommen. Abgeschlossen hat die Kommission das Verfahren gegen Deutschland wegen erhöhter Feinstaubwerte, das seit 2008 lief.
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Steuern: Kommission fordert Deutschland auf, seine Vorschriften zur Besteuerung von Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen
Die Kommission hat heute beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland (INFR(2022)4000) zu richten und das Land aufzufordern, seine Vorschriften zur Besteuerung von an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttete Dividenden und Zinsen zu ändern. Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind nach deutschem Steuerrecht von der Quellensteuer befreit oder die einbehaltene Quellensteuer wird erstattet. Dividenden- oder Zinszahlungen an vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen, die ihren Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittland haben, werden dagegen mit einem Steuersatz von 25 % besteuert, sofern in einem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen kein ermäßigter Satz vorgesehen ist. Diese unterschiedliche Behandlung inländischer und grenzüberschreitend getätigter Ausschüttungen von Dividenden und Zinsen scheint eine Beschränkung des in Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens verankerten freien Kapitalverkehrs darzustellen. Gibt Deutschland binnen der nächsten zwei Monate keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
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Vertragsverletzungsverfahren im April: wichtigste Beschlüsse