EU, Mehrwertsteuer: Rat nimmt neue Vorschriften zur Vereinfachung der Steuererhebung bei Einfuhren förmlich an
Rat der EU, Pressemitteilung 626/25 vom 18.7.2025
Der Rat hat heute neue Mehrwertsteuervorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände förmlich angenommen.
Die Richtlinie wird die Erhebung der MwSt auf eingeführte Gegenstände verbessern, indem sichergestellt wird, dass die MwSt-Last bei der Einfuhr stets auf die Lieferer verlagert wird und nicht – wie es derzeit üblich ist – auf die Verbraucher in der EU. Dies sollte Lieferer außerhalb der EU ermutigen, die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) für die MwSt-Meldung und ‑Erhebung zu nutzen.
Einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS)
Die bereits bestehende IOSS dient als Kontaktstelle für Importeure von Gegenständen aus Drittländern in die EU. Sie vereinfacht die Erklärung und Entrichtung der MwSt bei der Einfuhr von Gegenständen in die EU, indem eine Registrierung nur in einem Mitgliedstaat erforderlich ist, auch bei Verkäufen in der gesamten EU.
Händler oder Plattformen aus Nicht-EU-Ländern werden nun in Bezug auf die MwSt auf eingeführte Gegenstände im Mitgliedstaat des endgültigen Bestimmungsorts der Gegenstände steuerpflichtig. Dies wird für ausländische Händler oder Plattformen, die die IOSS für die MwSt bislang nicht verwenden, einen Anreiz darstellen, dies zu tun, da sie sich ansonsten in jedem EU-Mitgliedstaat registrieren müssen, in dem sie Gegenstände verkaufen.
Da die IOSS die Entrichtung der MwSt im Voraus zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Verbraucher anstatt an der Grenze ermöglicht, schützt sie die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und erhöht die Einhaltung der MwSt-Vorschriften bei Einfuhren. Außerdem verlagert sie die Last der MwSt-Erhebung von den Verbrauchern auf die Plattformen.
Nächste Schritte
Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage danach in Kraft treten. Die Vorschriften gelten ab dem 1. Juli 2028.
Hintergrund
Die neuen Vorschriften werden in Form einer Richtlinie erlassen, mit der die Richtlinie 2006/112/EG (MwSt-Richtlinie) geändert wird. Die MwSt ist eine Verbrauchssteuer, die für die meisten Gegenstände und Dienstleistungen gilt. Sie gilt als indirekte Steuer, d. h. sie wird zwar von Verbrauchern gezahlt, jedoch von Unternehmen erhoben und an die Steuerbehörden abgeführt. Unternehmen zahlen diese Steuer ebenfalls auf ihre eigenen Einkäufe, können sie jedoch von der Mehrwertsteuer abziehen, die sie an die Steuerbehörden abführen.
- Richtlinie des Rates über die MwSt auf Fernverkäufe eingeführter Gegenstände und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
- Mehrwertsteuer in der EU (Hintergrundinformationen)
- MwSt-Vorschriften: Rat legt Standpunkt zu Richtlinie zur Vereinfachung der Steuererhebung bei Einfuhren fest (Pressemitteilung, 13. Mai 2025)