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DStV: Entlastung für Arbeitnehmer mit Tücken

Deutscher Steuerberaterverband e.V. 3. April 2012, PM 8/12

Arbeitnehmer könnten nach den Plänen im Jahressteuergesetz 2013 von Bürokratie entlastet werden. Danach sollen Freibeträge auf der „Lohnsteuerkarte" ab 2014 zwei Jahre lang gelten. Bislang müssen sie jährlich individuell neu beantragt werden. Fallen die Voraussetzungen nachträglich weg, soll nach dem Gesetzesentwurf die Pflicht bestehen, dies umgehend beim Finanzamt anzuzeigen. Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer können auch innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums angezeigt werden.

Zwar sind Bestrebungen nach Bürokratieabbau stets und so auch die geplante Neuerung zu begrüßen. Ob dies allerdings tatsächlich für alle Arbeitnehmer eine Erleichterung bedeutet, bleibt abzuwarten: Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) warnt davor, dass die Anzeige einer Änderung allzu leicht in Vergessenheit geraten und im Einzelfall zu einer erheblichen Steuernachzahlung nach dem zweiten Jahr führen kann.

Daneben berücksichtigt der Gesetzesentwurf bisher noch nicht die Fälle, bei denen schon vorab absehbar ist, dass der Freibetrag länger oder aber kürzer als zwei Jahre geltend gemacht werden kann.

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