Rat gibt grünes Licht für vorübergehende Mehrwertsteuerbefreiung für COVID-19-Impfstoffe und ‑Test-Kits
Rat der EU, Pressemitteilung vom 7. Dezember 2020
Die EU unternimmt Schritte, um einen erschwinglichen Zugang zu COVID‑19-Impfstoffen und ‑Test-Kits sicherzustellen.
Der Rat hat heute Änderungen der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem angenommen, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, COVID‑19-Impfstoffe und ‑Test-Kits sowie eng damit zusammenhängende Dienstleistungen vorübergehend von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Die Mitgliedstaaten können sich ferner dafür entscheiden, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Test-Kits und eng damit zusammenhängende Dienstleistungen anzuwenden. Diese Möglichkeit besteht bereits für Impfstoffe.
Die heute beschlossenen Maßnahmen betreffen lediglich COVID‑19-Impfstoffe, die von der Kommission oder von Mitgliedstaaten zugelassen wurden, und COVID‑19-Test-Kits, die die geltenden Rechtsvorschriften der EU einhalten.
Sie werden bis zum 31. Dezember 2022 gelten.