'Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zu notwendigen Maßnahmen im Todesfall von Steuerberatern' verabschiedet
Bundessteuerberaterkammer 27.4.2012, Pressemitteilung 010/2012
Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf seiner Sitzung am 25. April 2012 die aktualisierte Fassung der „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zu notwendigen Maßnahmen im Todesfall von Steuerberatern“ beschlossen.
Diese informieren Angehörige und Erben von Steuerberatern mit eigener Praxis darüber, was von ihnen beim Tod des Berufsangehörigen zu beachten ist, um:
- die Mandanteninteressen zu wahren,
- den Wert der Praxis zu erhalten und
- die Sicherung und Übertragung der Praxis vorzubereiten.
Auf Empfehlung des BStBK-Ausschusses „Praxissicherung“ wird in den Hinweisen nun beispielsweise auch auf das seit Januar 2012 bestehende Zentrale Testamentsregister sowie geänderte Aufbewahrungsfristen hingewiesen. Darüber hinaus wurden die Hinweise an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Die Hinweise sind unter www.bstbk.de in der Rubrik „Presse/Publikationen“ veröffentlicht und werden mit der nächsten Ergänzungslieferung in das Berufsrechtliche Handbuch der BStBK eingestellt.