Finanzministerium NRW: Steuern auf Großvermögen - ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 8.8.2012, Pressemitteilung
Die angemessene Beteiligung großer Vermögen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sie ist vor allem eine Frage der ökonomischen Vernunft.
Wer will, dass in Deutschland auch zukünftig Vermögen erworben werden kann, muss ein Interesse daran haben, dass unser Bildungssystem top ist, dass die Infrastruktur leistungsfähig und die öffentliche und private Sicherheit gewährleistet bleibt.
Ein überschuldeter Staat wird nicht nur seiner sozialen Verantwortung nicht gerecht, er erschwert auf Dauer auch die Bildung und den Erhalt von privaten Vermögenswerten.
Das haben viele Großvermögende erkannt. Vermögensteuer ist für sie kein Ergebnis von Neid, es ist ein Ergebnis von Weitsicht.
Deutschland ist ein extrem leistungsfähiger Wirtschaftsstandort und ein reiches Land. Die Behauptung, wir hinterließen der Folgegeneration nur Schulden, war noch nie so falsch wie heute.
Allein das private Geldvermögen in Deutschland ist zwischen 2001 und 2011 von 3,6 auf 4,7 Billionen Euro angewachsen – über 30 Prozent in zehn Jahren.
Das private Geld- und Sachvermögen zusammen beträgt heute rund 9,7 Billionen Euro. Das Vermögen in Form öffentlicher Infrastruktur ist darin nicht eingerechnet.
Die Gesamtverschuldung in Deutschland liegt heute bei 6,3 Billionen Euro – einschließlich der 2,1 Billionen Schulden öffentlicher Haushalte.
Das deutsche „Jahreseinkommen“ – das BIP – beträgt rund 2,6 Billionen Euro.
Man stelle sich einmal vor, ein Privathaushalt habe ein Jahreseinkommen von 52.000 Euro, Geldvermögen von 94.000 Euro und eine Wohnung im Wert von 100.000 Euro, andererseits aber Darlehen und Kredite von 126.000 Euro. Wer würde diesen Haushalt als arm bezeichnen? Würde dieser Haushalt seine Kinder auf einem Sack Schulden sitzen lassen?
Das sind dieselben Relationen wie für Deutschland insgesamt.
Die Gesamtbetrachtung für Deutschland insgesamt hat nur einen Haken: Das Vermögen ist in der Hand weniger Privathaushalte konzentriert, während die „Gemeinschaftskasse“ tief im Minus ist.
Wenn sich diese Schere weiter öffnet, mindert das auch die Chance zur Vermögensbildung. Weil Bildung, Infrastruktur, Sicherheit nicht mehr im notwendigen Maß zu finanzieren sind.
Der gern formulierte Anspruch, Vermögen unangetastet zu lassen, aber Schulden abzubauen, kann auch aus einem anderen Grund nicht funktionieren: Es gibt keine Geldanlage, wenn es nicht in der gleichen Höhe Kreditnehmer gibt – öffentliche oder private, inländische oder ausländische. Deutschland ist aber schon heute ein Gläubiger- und kein Schuldnerland.
Steigende Staatsschulden und steigende Privatvermögen hängen unmittelbar zusammen. Wenn sich der Staat überschuldet, gefährdet das die privaten Kapitalanlagen. Der Schuldenschnitt für Griechenland ist ein plastisches Beispiel: Dass er die privaten Geldanleger weitgehend verschont hat, liegt nur daran, dass mit dem Geld der Steuerzahler Rettungsschirme aufgespannt worden sind – zu Lasten einer noch höheren Staatsverschuldung.
Deshalb ist es im Interesse von Anlegern, die Verschuldung des Staates in Grenzen zu halten, ohne das staatliche Leistungsangebot so zu beschneiden, dass Deutschland sich in der obersten Liga nicht halten kann.
Das ist der alles andere als altruistische Grund Großvermögender, sich zu ihrer Pflicht einer angemessenen Mitfinanzierung des Staates zu bekennen.
Das ist der ökonomische Grund für die Steuer auf Großvermögen.
Diese Steuer muss so gestaltet sein, dass sie
- große Vermögen angemessen und gerecht erfasst,
- verfassungsfest ist,
- keine Substanz vernichtet
- die Bildung von Vermögen erstrebenswert erhält,
- staatliche Angebote sichern hilft, ohne die Staatsverschuldung aus dem Ruder laufen zu lassen,
- praktikabel und kostengünstig erhoben werden kann.
Es geht ausdrücklich nicht um Omas Häuschen und das Sparbuch der Enkel.
Die Eckwerte, die die diskutiert werden:
- Freibetrag: 2 Millionen Euro
- Steuersatz: 1 Prozent
Schon dieser Rahmen erbrächte rund 11,5 Milliarden Euro bundesweit. Da die Vermögensteuer in die Länderhaushalte fließt, entfielen auf die NRW-Vermögensverhältnisse bezogen etwa 3,5 Milliarden Euro auf unser Land. Davon dürfte allerdings eine knappe Milliarde über den Länderfinanzausgleich abgezogen werden. Selbst 2,5 Milliarden wären eine Garantie für einen ausgeglichenen Haushalt bei Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen öffentlichen Angebotes. Der Erhebungsaufwand läge bei etwa einem Prozent.
Wichtig: Risiken und Nebenwirkungen müssen so klein wie möglich gehalten werden. Deshalb ist eine intensive Diskussion der Wirkungen, der Ausgestaltung und der Vermeidung substanzgefährdender Belastungen, etwa auf den Mittelstand bezogen, eingehend zu analysieren und zu berücksichtigen.
Fazit:
- Wir müssen den Anstieg der öffentlichen Verschuldung stoppen und die Gesamtverschuldung langfristig zurückführen.
- Dazu muss jede Möglichkeit zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zum Verzicht auf nicht (mehr) notwendige Aufgaben genutzt werden
- Die Erhaltung eines öffentlichen Angebots, dass Deutschland wettbewerbsfähig, sozial verantwortlich erhält und Vermögensbildung auch künftig möglich macht, setzt aber auch die Sicherung ausreichender Einnahmen voraus.
- Durch Streichen allein gelingt keine Konsolidierung auf hohem Wettbewerbsniveau.
- Wenn wir große Vermögen nicht jetzt an der Staatsfinanzierung beteiligen, wächst die Gefahr von Vermögensverlusten in der Zukunft.
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