Europäische Kommission 4.5.2012, Pressemitteilung IP/12/449
In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des heute unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.
Zurzeit gibt es etwa fünftausend Unternehmen, die in der EU als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte anerkannt sind, eine Zahl die von Jahr zu Jahr steigt. Die EU und die USA sind strategische Handelspartner mit Ein- und Ausfuhren im Wert von fast 500 Mrd. EUR im Jahr 2011. Das heutige Abkommen wird die Handelsmöglichkeiten weiter verbessern und dazu beitragen, dass der Warenverkehr zwischen beiden Seiten reibungslos verläuft, ohne dass die auf beiden Seiten des Atlantiks geltenden hohen Sicherheitsnormen beeinträchtigt werden. Die Umsetzung des gemeinsamen Abkommens beginnt am 1. Juli 2012.
Kommissar Šemeta erklärte: „Das heutige Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA. In einer Zeit, in der die Unternehmen soviel Unterstützung wie irgend möglich benötigen, wird dieses Abkommen dazu führen, dass für viele transatlantisch tätige Händler die Geschäfte leichter und kostengünstiger werden. Es wird außerdem dazu beitragen, dass die Sicherheitskontrollen für Handelswaren zielgerichteter und effektiver ablaufen und damit der durch den Zoll gewährleistete Schutz jedes einzelnen Bürgers weiter verbessert wird.“