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BMF: Sommerprojektion der öffentlichen Haushalte bis 2019 – positive Entwicklung setzt sich fort

Bundesministerium der Finanzen 16.7.2015, Pressemitteilung Nr. 29

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 9. Juli 2015 dem Arbeitskreis Stabilitätsrat die neue mittelfristige Finanzprojektion der öffentlichen Haushalte für die Jahre 2015 bis 2019 zur Beratung vorgelegt. Die Finanzlage von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen bleibt auch in den nächsten Jahren günstig. Die nationalen und europäischen Fiskalregeln werden weiterhin mit Abstand eingehalten.

Der Öffentliche Gesamthaushalt in finanzstatistischer Abgrenzung bleibt nach den Ergebnissen der Schätzung in den nächsten Jahren ausgeglichen. Die Finanzstatistik bildet die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden in der Form ab, wie sie parlamentarisch beraten, beschlossen und durch die Regierungen umgesetzt werden.

Der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Maastricht-Finanzierungssaldo) bleibt bis zum Ende des Projektionszeitraums nahezu ausgeglichen. Die vom Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebene Defizitgrenze von 3 % des Bruttoinlandsprodukts wird damit in jedem Jahr eingehalten.

Strukturell, d.h. um konjunkturelle Einflüsse und Einmaleffekte bereinigt, können dauerhaft Finanzierungsüberschüsse erreicht werden. Die zulässige Obergrenze des Finanzierungsdefizits von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts gemäß Fiskalvertrag wird damit auch in den nächsten Jahren eingehalten.

Die positive Entwicklung der öffentlichen Haushalte führt zu einem kontinuierlichen Rückgang der Schuldenstandsquote auf voraussichtlich rund 61 ½ % des BIP im Jahr 2019. Damit sinkt die Schuldenstandsquote immer weiter in Richtung auf die vom Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebene Grenze von 60 % des Bruttoinlandsprodukts.

 201420152016201720182019
  - in % des BIP -
Maastricht-Finanzierungssaldo 0,6 ½ 0 0 ¼ ¼
Struktureller Finanzierungssaldo 1,2 ¾ ¼ ¼ ¼ ¼
Maastricht-Schuldenstandsquote 74,7 71 ½ 68 ¾ 66 ¼ 63 ¾ 61 ½
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