BZSt: Ab 1.9.2013 keine Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung mehr über www.formulare-bfinv.de
Bundeszentralamt für Steuern 30.08.2013, Aktuelles
Zusammenfassende Meldungen können Sie nach dem 31. August 2013 nur noch mit einer entsprechenden Authentifizierung im ElsterOnline-Portal oder BZStOnline-Portal übermitteln. Weitere Informationen finden Sie hier.
Diese Änderung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 150 Abs. 6 Abgabenordnung.