DStV: Anpassungen beim elektronischen Steuerverfahren in Sicht
Deutscher Steuerberaterverband e.V. 25.10.2012
Im vergangenen Jahr haben der Deutsche Steuerberaterverband, der Bund der Steuerzahler und die beiden Lohnsteuerhilfevereine eine gemeinsame Eingabe (S 15/11) zur notwendigen Anpassung des Steuerverfahrens an die moderne Kommunikation mit der Finanzverwaltung erarbeitet. Die Stellungnahme richtete sich an das BMF, die Bundestagsabgeordneten des Finanzausschusses und an den Normenkontrollrat. Kernpunkt bildet die Forderung, dass der Bürger automatisch Kenntnis über die ihn an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten von Dritten (wie Behörden und Versicherer) erhalten muss - sowohl was den Gegenstand als auch den Inhalt der Meldung betrifft. Weitere Forderungen beinhalten eine Vereinfachung der Korrektur elektronisch übermittelter Daten und eine Anpassung der AO-Korrekturvorschriften an die elektronische Kommunikation. Nachdem im BMF aufgrund dieser Eingabe eine gesonderte Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, liegt nunmehr ein erster 30-seitiger Bericht vor. Die Arbeitsgruppe (AG) des BMF greift die in der Eingabe gemachten Vorschläge weitgehend auf.
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