SPD lehnt Steuerbefreiung von Dividendenzahlungen ab
SPD Bundestagsfraktion 31.10.2012, Pressemitteilung Nummer 1188
Zu der Initiative der Fraktionen von CDU, CSU und FDP, ausländische Streubesitzdividenden von der Steuer zu befreien, erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding:
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Wir lehnen die von CDU, CSU und FDP beabsichtige Steuerbefreiung von so genannten Streubesitzdividenden, die an ausländische Kapitalgesellschaften gezahlt werden ab, denn dies belastet den deutschen Steuerzahler mit 1 Milliarde Euro im Jahr.
Schwarz-Gelb gibt vor, mit dieser Steuerbefreiung lediglich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (SIS 11 34 05) umzusetzen. Das Gericht hat aber nur die unterschiedliche Besteuerung von Dividendenzahlungen an inländische oder ausländische Kapitalgesellschaften kritisiert: Während inländische Kapitalgesellschaften die Steuerbelastung mit ihrer Körperschaftsteuerschuld verrechnen können, ist dies ausländischen Gesellschaften in manchen Fällen verwehrt. Um eine europarechtskonforme Gleichstellung zu erreichen, wäre statt einer Steuerbefreiung ausländischer Dividenden eine Ausweitung der Besteuerung auf inländische Streubesitzdividenden die bessere Lösung.
Anstelle von Steuerausfällen könnten Steuermehreinnahmen erzielt werden. Die Steuerbefreiung für Dividendenzahlungen ist nur gerechtfertigt, wenn sie eine Mehrfachbesteuerung bei Unternehmensverbünden verhindert. Dies ist dann der Fall, wenn Dividenden über mehrere Stationen von einer Konzerngesellschaft an eine andere Konzerngesellschaft ausgeschüttet werden. Streubesitz spielt bei Unternehmensverbünden keine Rolle, da es sich in Gegensatz zu strategischen Beteiligungen lediglich um eine Beteiligung von weniger als 10 Prozent am Gesamtkapital einer Gesellschaft handelt. Einer Besteuerung solcher Gewinnausschüttungen steht deshalb nicht das Problem der Mehrfachbelastung entgegen.
Mit der Steuerfreistellung ausländischer Streubesitzdividenden will Schwarz-Gelb spezielle Unternehmensbeteiligungen ein weiteres Mal ohne zwingenden Grund begünstigen. Diese einseitige Entlastung macht die SPD nicht mit.