DIHK: Abgabefrist der Grundsteuererklärung verlängern
DIHK-Präsident sieht erhebliche Probleme für die Unternehmen
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., aktuelle Information vom 28.7.2022
Bis Ende Oktober müssen Grundeigentümer die Daten zur Erhebung der 2019 neu geregelten Grundsteuer an die Finanzbehörden übermitteln. Das stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), fordert daher eine Verlängerung der Abgabefrist.
"In einer der schwierigsten Phasen seit dem Zweiten Weltkrieg müssen viele Betriebe umfassende Grundsteuerdaten bis Ende Oktober an die Finanzämter liefern", so Adrian. "Das stellt viele Unternehmen angesichts der Kürze der Zeit und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage vor erhebliche Probleme."
Als Bund und Länder 2019 die Beschlüsse zur Grundsteuer fassten, sei nicht absehbar gewesen, wie massiv die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine Steuerpflichtige belasten würden. "Jetzt sollen sie auch noch in relativ kurzer Zeit zum Teil umfangreiche und zumindest in den Betrieben bislang nicht erhobene Daten liefern", sagt der DIHK-Präsident.
Sein Vorschlag auch vor dem Hintergrund der technischen Probleme mit dem Finanzportal Elster: "Es wäre möglich, die Frist pragmatisch um sechs Monate bis Ende April 2023 zu verlängern. Für die Umsetzung der Neuregelung bis Ende 2024 bliebe noch immer genügend Zeit."
Zudem gebe es Möglichkeiten, den Aufwand beim Bundesmodell der Grundsteuerreform zu verringern, etwa eine einfache Umrechnung von der Nutzfläche zur Bruttogrundfläche oder die automatische Einbindung von Bodenrichtwerten.
Seit der Neuregelung 2019 ist die Diskussion insbesondere um das Bundesmodell nicht abgerissen. Auch der DIHK hat schon vor geraumer Zeit auf die Probleme bei der Umsetzung der Grundsteuerreform hingewiesen.
Quelle: dihk.de