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DStV: Steuervereinfachung ins Gegenteil verkehrt

Deutscher Steuerberaterverband e.V. 23. November 2012, Pressemitteilung 26/12

Anlässlich der Beratungen am 23. November 2012 zum „Steuervereinfachungsgesetz 2013“ im Bundesrat warnt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) davor, diese gesetzgeberische Mogelpackung zu verabschieden.

Im Gegensatz zum Steuervereinfachungsgesetz 2011, das schon viele Erwartungen enttäuschte, wird vorliegend kaum noch der Versuch unternommen, das Steuerrecht zu lichten. In vielen Fällen würde sogar das Gegenteil erreicht. Vielmehr handelt es sich um eine Liste von einseitigen Kürzungen zu Lasten der Steuerpflichtigen.

Beispielsweise soll nach dem Entwurf die Möglichkeit eingeschränkt werden, dass Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse für die Kinderbetreuung leisten können. Damit wären künftig etwa Zahlungen an den Kindergarten zu Gunsten der Arbeitnehmer teilweise lohnsteuerpflichtig. Zum anderen würde ihnen zusätzlich Abzugsvolumen für die weiteren Kinderbetreuungskosten gekürzt.

Unverständlich ist auch, warum ausgerechnet die geringe Grenze von 44 Euro für steuerfreie Sachleistungen des Arbeitgebers abermals gekappt und auf ganze 20 Euro gesenkt werden soll. Viele vom Arbeitgeber finanzierte Jobtickets dürften damit der Vergangenheit angehören. Kaum nachzuvollziehen ist ebenfalls, wie künftig ein nicht abziehbarer „Sockelbetrag“ beim Steuerbonus für Handwerksleistungen der Vereinfachung dienlich sein soll.

Zwar soll als Trostpflaster daneben der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden - das aber nur mit zeitlicher Verzögerung. Für die „Vereinfachung“ sollen Betroffene also noch in Vorleistung gehen. Insofern sollte der Gesetzgeber nach Ansicht des DStV vom Steuervereinfachungsgesetz 2013 schnell wieder Abstand nehmen.

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