Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Bundesministerium der Finanzen 30.12.2019
Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt, um die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen zu verlagern oder die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen zu verringern. Infolgedessen kommt es häufig zu einem beträchtlichen Rückgang der Steuereinnahmen. Die Gestaltungen widersprechen den gesetzgeberischen Prinzipien steuerlicher Gerechtigkeit, indem komplexe zivilrechtliche Strukturen zur Erzielung steuerlicher Vorteile genutzt werden. Um dem zu begegnen, setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die das Ziel verfolgt, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des Steuersubstrats zu verhindern. Hierfür ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gesetzgeber und zuständigen Finanzbehörden zeitnah umfassende und relevante Informationen über gesetzlich nicht vorgesehene Steuergestaltungen erhalten. Diese Informationen sollen die Gesetzgeber und Finanzbehörden in die Lage versetzen, zeitnah gegen schädliche Steuerpraktiken vorzugehen und ungewollte Gestaltungsspielräume zu schließen. Dabei werden sowohl das rechtspolitische Ziel, den Gesetzgeber frühzeitig über mögliche Lücken in den bestehenden Rechtsvorschriften zu informieren, als auch der veranlagungsbegleitende Zweck verfolgt, den Steuerverwaltungen eine gezieltere Prüfung zu ermöglichen. Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen nach der EU-Vorgabe bereits ab dem 1. Juli 2020 entgegengenommen werden können. Der erste Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll bereits am 31. Oktober 2020 abgeschlossen sein.
Referentenentwurf
Stellungnahmen
- Anschreiben an die Verbände und Fachkreise [pdf, 56 kB]
- Stellungnahme der acht Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft [pdf, 162 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Alternative Investments e.V. (BAI) [pdf, 164 kB]
- Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) [pdf, 490 kB]
- Stellungnahme der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) [pdf, 304 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (bitkom) [pdf, 58 kB]
- Stellungnahme der Bundesnotarkammer [pdf, 816 kB]
- Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer [pdf, 70 kB]
- Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) [pdf, 317 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes der Steuerberater (BVStb) [pdf, 136 kB]
- Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft [pdf, 110 kB]
- Stellungnahme der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG) [pdf, 311 kB]
- Stellungnahme der Ernst & Young GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) [pdf, 249KB]
- Stellungnahme der Stiftung Familienunternehmen [pdf, 85 kB]
- Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V. [pdf, 51 kB]
- Stellungnahme des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) [pdf, 542 kB]
- Stellungnahme des Verbandes der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB) [pdf, 184 kB]
- Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer [pdf, 161 kB]