DStV: Keine Pauschalsteuer mehr auf "Aufmerksamkeiten" an Kunden
Deutscher Steuerberaterverband e.V. 6.12.2012
Bereits der Steuerberaterverband Hessen berichtete jüngst von einer durch die Finanzverwaltung Hessen verlautbarten, für die Praxis bedeutsamen Vereinfachungsregelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Im Rahmen des § 37b EStG soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 € geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten. Mit einer Rundverfügung vom 10.10.2012 über Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG (Aktenzeichen: S 2297 b A - 1 St 222) schafft die Oberfinanzdirektion Frankfurt so eine deutliche Erleichterung für die Praxis.
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