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Die Schweiz und Deutschland passen die MwSt-Abgeltung von Büsingen an

Eidgenössische Steuerverwaltung, Medienmitteilung vom 21.12.2020

Die Schweiz und Deutschland haben die Mehrwertsteuer-Abgeltung der deutschen Gemeinde Büsingen, die Teil des Schweizer Zollgebietes ist, angepasst. Diese geänderten Bestimmungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Demnach erhält Büsingen ab dem Jahr 2019 gut zwei Millionen Franken pro Jahr aus der schweizerischen Mehrwertsteuer. Die Änderung des Abkommens mit Deutschland hatte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 genehmigt.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Ausrichtung eines Anteils an den schweizerischen Mehrwertsteuereinnahmen wurde im Jahr 2000 abgeschlossen und trat auf den 1. Januar 1999 in Kraft. Die damalige Berechnung beruhte auf Zahlen von 1996. Mit der Neuberechnung erhält Büsingen rund 500'000 Franken weniger pro Jahr. Das liegt vor allem daran, dass die Bevölkerung der Gemeinde seit 1996 insgesamt um sechs Prozent geschrumpft ist, während die Bevölkerung der Schweiz im gleichen Zeitraum um 18 Prozent gewachsen ist.

Büsingen erhält Geld vom Bund, weil die deutsche Gemeinde Teil des Schweizer Zollgebiets ist. Damit bezahlen die Einwohner von Büsingen auf ihren Einkäufen die schweizerische Mehrwertsteuer. Der auf Büsingen entfallende Anteil wird pauschal an die Gemeinde zurückerstattet.

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