EU-Kommission begrüßt allgemeine Ausrichtung zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/24/5666 vom 5.11.2024
Die Kommission begrüßt die heute vom Rat angekündigte allgemeine Ausrichtung zu ihren Vorschlägen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Dank des Maßnahmenpakets, das auf die Digitalisierung setzt, soll das Mehrwertsteuersystem der EU unternehmensfreundlicher und weniger betrugsanfällig werden. Die neuen Vorschriften sind außerdem ein erster Schritt, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft zu begegnen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Online- und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung zu schaffen.
Das Paket umfasst drei Maßnahmen:
- Mit dem neuen System wird eine einheitliche digitale Mehrwertsteuererklärung in Echtzeit für grenzüberschreitende Umsätze auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten frühzeitig wertvolle Informationen, die für die bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug notwendig sind. Die elektronische Rechnungsstellung wird den Wandel der Geschäftsprozesse im digitalen Zeitalter beschleunigen, indem Abläufe gestrafft, die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit gewährleistet, datengesteuerte Entscheidungen ermöglicht und die Skalierbarkeit im Hinblick auf künftiges Wachstum und Innovation unterstützt werden.
- Zudem werden Plattformbetreiber in den Bereichen der Personenbeförderung und der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften dafür verantwortlich sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn der zugrunde liegende Dienstleister keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Wettbewerbsbedingungen für Online-Dienste und herkömmliche Dienste zu vereinheitlichen, und den zugrunde liegenden Dienstleistern, d. h. den Gastgebern und Fahrern, das Leben erleichtern, da sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sein werden.
- Schließlich verringert die Initiative weiter die Notwendigkeit für Unternehmen, sich mehrfach in verschiedenen Mitgliedstaaten für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren, indem das bereits für Unternehmen im Online-Verkauf bestehende Modell der „einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer“ ausgeweitet wird.
Nächste Schritte
Die EU-Finanzministerinnen und -minister werden den Vorschlag voraussichtlich nach einer erneuten Konsultation des Europäischen Parlaments annehmen.
Hintergrund
Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Mitgliedstaaten. Dem jüngsten Bericht zur Mehrwertsteuerlücke 2023 zufolge entgingen den Mitgliedstaaten im Jahr 2021 jedoch rund 61 Mrd. EUR an Mehrwertsteuereinnahmen. Um gegen diese Verluste vorzugehen und auf die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft zu reagieren, hat die Kommission im Dezember 2022 vorgeschlagen, die Mehrwertsteuerpflichten durch die Förderung des digitalen Wandels zu modernisieren. Das Legislativpaket war im Aktionsplan 2020 für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie angekündigt worden.
Weitere Informationen
Allgemeine Ausrichtung des Rates
Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
Zitate
Die heute angekündigte allgemeine Ausrichtung ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung unserer Mehrwertsteuervorschriften an die neue digitale Realität und zur Vereinfachung der Steuerlandschaft. Die Straffung und Modernisierung der Mehrwertsteuerverfahren bedeuten eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen – insbesondere für KMU –, die sich dadurch auf Wachstum statt auf Bürokratie konzentrieren können. Das Paket zeigt unser Engagement für eine gerechtere und effizientere digitale Wirtschaft im Dienste der Unternehmen und der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“
Die heute erzielte Einigung erleichtert den Steuerpflichtigen das Leben, stärkt die Betrugsbekämpfung und fördert den fairen Wettbewerb. Den EU-Mitgliedstaaten entgehen jedes Jahr immer noch 61 Mrd. EUR an Mehrwertsteuereinnahmen – die einheitliche elektronische Rechnungsstellung ist ein wichtiger Schritt, um diese Steuerlücke zu reduzieren. Die einmalige Mehrwertsteuerregistrierung wird den Verwaltungsaufwand für die europäischen Unternehmen reduzieren und ihnen helfen, grenzüberschreitend zu expandieren. Die Regelung des „fiktiven Lieferers“ ist zudem entscheidend dafür, gleiche Wettbewerbsbedingungen für herkömmliche Anbieter und die Plattformwirtschaft zu schaffen. Dank der neuen Mehrwertsteuervorschriften können wir das Potenzial der Digitalisierung stärker nutzen und gleichzeitig einigen der damit verbundenen Herausforderungen Wirtschaft begegnen – zugunsten eines gerechteren und wettbewerbsfähigeren Europas.
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni