Bundesrat billigt Erleichterungen für Unternehmer bei der Umsatzsteuer
Bundesrat stimmt Vorschlag aus Baden-Württemberg für Erleichterungen bei der Umsatzsteuer für Unternehmer zu
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg 22.3.2013, Pressemeldung
Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid begrüßt die vom Bundesrat verabschiedete Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Die Änderung sieht für Unternehmer Erleichterungen bei den Nachweispflichten für steuerfreie Lieferungen in andere Mitgliedsstaaten der EU vor. Damit werden die zentralen Anliegen der baden-württembergischen Wirtschaft umgesetzt.
Hierfür hat sich Minister Dr. Schmid eingesetzt, der auf Bundesebene eine erneute Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie eine Verlängerung der Übergangsregelung angeregt hatte.
Zum 1. Januar 2012 wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen geändert. Damit sollten einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen werden. Zentraler Belegnachweis sollte die sog. Gelangensbestätigung sein, d.h. die schriftliche Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Hiergegen wurden von Unternehmern und Verbänden erhebliche Bedenken geltend gemacht.
Durch die beschlossene Änderung werden neben der Gelangensbestätigung künftig Versendungsbelege sowie Bescheinigungen der beauftragten Spediteure als gleichberechtigte Nachweise für die Umsatzsteuerbefreiung anerkannt. Als weitere Erleichterung ist vorgesehen, dass der Nachweis überwiegend auch in elektronischer Form erbracht werden kann. Neben den in der Verordnung genannten Belegen kann der Unternehmer den Nachweis zudem mit allen anderen zulässigen Beweismitteln führen, aus denen sich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung nachvollziehbar und glaubhaft ergeben.
Die Neuregelung tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis dahin werden weiterhin die bis Ende 2011 gültigen Nachweise anerkannt. Damit bleibt den Unternehmern genügend Zeit, sich auf die geänderten Anforderungen der Finanzverwaltung einzustellen.