Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV), der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
Bundesministerium der Finanzen 5.10.2023
Nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union müssen umfassende Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer Beihilfe-Website veröffentlicht werden, sofern die unionsrechtlich vorgegebene Meldeschwelle je Einzelbeihilfe überschritten wurde. Im nationalen Recht wurde zur Sicherstellung der Einhaltung der beihilferechtlichen Transparenzvorgaben im Bereich der Energie- und Stromsteuer die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung erlassen.
Mit der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung, der Energiesteuer-Durchführungsverordnung und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung werden unionsrechtliche Vorgaben nachvollzogen. Daneben werden in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
Referentenentwurf
Quelle: bundesfinanzministerium.de