Steuerhinterziehung: EU-Parlament für automatischen Austausch von Bankdaten
Europäisches Parlament, Pressemitteilung REF : 20161117IPR51550 vom 22.11.2016 (Aktualisiert am: 24.11.2016)
Vor dem Hintergrund verschiedener Steuerskandale, einschließlich der „Panama-Papers“-Enthüllungen, hat das Parlament einen Vorschlag angenommen, der den Steuerbehörden in der EU ermöglicht, automatisch Daten über Kontoinhaber auszutauschen. Der Beschluss wurde mit 590 Stimmen verabschiedet, bei 32 Gegenstimmen und 64 Enthaltungen.
Die Abgeordneten sind der Ansicht, die Finanzämter in der gesamten EU sollten Zugang zu Informationen über die wirklichen Eigentümer von Bankkonten sowie über Kontosalden oder Einkünfte wie Zinsen und Dividenden erhalten. Sie wollen zudem weiter gehen als die Kommission und fordern, diese Informationen sollten EU-weit unter Steuerbehörden ausgetauscht werden.
Das Parlament unterstützt die Position des Rates, dass die Steuerbehörden Zugang zu den Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer bekommen sollten, die ihnen ermöglichen, die wirklichen Inhaber, die hinter einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung stehen, zu identifizieren, so wie z. B. bei Trusts.
„Nur mit gewaltigen Fortschritten bei der Transparenz können wir die Steuerhinterziehung bekämpfen, diese Geißel für die öffentlichen Finanzen“, sagte der Berichterstatter Emmanuel Maurel (S&D, FR).
In der Entschließung weist das Parlament darauf hin, dass gerade wegen der Verbindungen zwischen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Kriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung eine verstärkte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten notwendig ist.
Hintergrundinformationen
Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2011/16/EU wurde von der EU-Kommission im Juli 2016 vorgelegt und von den Mitgliedstaaten im September gebilligt. Die Abstimmung im Parlament ermöglicht das unverzügliche Inkrafttreten der Vorschriften, die die EU-Länder vor Ende 2017 umsetzen müssen.
Die Abgeordneten sind der Ansicht, die Finanzämter in der gesamten EU sollten Zugang zu Informationen über die wirklichen Eigentümer von Bankkonten sowie über Kontosalden oder Einkünfte wie Zinsen und Dividenden erhalten. Sie wollen zudem weiter gehen als die Kommission und fordern, diese Informationen sollten EU-weit unter Steuerbehörden ausgetauscht werden.
Das Parlament unterstützt die Position des Rates, dass die Steuerbehörden Zugang zu den Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer bekommen sollten, die ihnen ermöglichen, die wirklichen Inhaber, die hinter einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung stehen, zu identifizieren, so wie z. B. bei Trusts.
„Nur mit gewaltigen Fortschritten bei der Transparenz können wir die Steuerhinterziehung bekämpfen, diese Geißel für die öffentlichen Finanzen“, sagte der Berichterstatter Emmanuel Maurel (S&D, FR).
In der Entschließung weist das Parlament darauf hin, dass gerade wegen der Verbindungen zwischen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Kriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung eine verstärkte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten notwendig ist.
Hintergrundinformationen
Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2011/16/EU wurde von der EU-Kommission im Juli 2016 vorgelegt und von den Mitgliedstaaten im September gebilligt. Die Abstimmung im Parlament ermöglicht das unverzügliche Inkrafttreten der Vorschriften, die die EU-Länder vor Ende 2017 umsetzen müssen.