Kampf gegen Steuerkriminalität: Hessischer Finanzminister Schäfer zum praktischen Start des Informationsaustausches mit den USA und EU-Staaten
Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 10.10.2019
„Hessens Finanzämter sind bei der Auswertung von Steuerdaten aus dem Ausland hervorragend aufgestellt.“
Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches haben in diesem Jahr erstmals deutsche Finanzbehörden und damit auch die hessischen Finanzämter, auf Grundlage des FATCA-Abkommens (mit den USA) und der EU-Amtshilferichtlinie (EARL), wichtige Finanzinformationen aus den USA und weitere Informationen über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen aus den EU-Mitgliedsstaaten erhalten. Hierbei handelt es sich im Kern um Ruhegehaltszahlungen, Löhne, Aufsichtsratsvergütungen, bestimmte Lebensversicherungen und Mieteinkünfte aus Immobilien.
Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer betonte die Wichtigkeit dieser Bestimmungen: „Steuerhinterzieher werden es dadurch erheblich schwerer haben, Einkommensquellen im Ausland vor dem Fiskus in Deutschland zu verbergen. Der automatische Informationsaustausch ist in einer globalisierten Wirtschaft eine wichtige Voraussetzung, damit die Finanzbehörden eine gerechte Besteuerung sicherstellen können. Und das ist nicht nur im Interesse des Staates, sondern auch im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“
In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Annahme und Weiterleitung der Daten zuständig. Die Auswertung der Daten erfolgt dann in den einzelnen Finanzämtern. Die Weiterleitung von Daten an die hessischen Finanzämter durch den Bund ist mittlerweile erfolgt. „Unsere Finanzämter sind für die Auswertung der Daten hervorragend aufgestellt. Hierfür haben wir in den vergangenen Jahren sehr vorausschauend die Weichen gestellt, personell sowie fachlich. Durch das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuerkriminalität und Steuerflucht wurden in den Jahren 2016 und 2017 über 30 Dienstposten eingerichtet, die unter anderem als Ansprechpartner in den Finanzämtern für Fragen zu den Daten des automatischen Informationsaustauschs zur Verfügung stehen. Somit ist sichergestellt, dass in den hessischen Finanzämtern flächendeckend extra fachlich geschulte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zum Einsatz kommen, die für Sachverhalte mit Auslandsbezug und Aufgabestellungen aus dem internationalen Informationsaustausch zuständig sind. Auch auf diese Weise stellen wir eine qualifizierte Auswertung der Daten in Hessen sicher“, erklärte der Finanzminister.
Schäfer: „Die Aufarbeitung der Fälle ist derzeit in vollem Gang. Zuerst schauen wir uns die Meldungen an, die auf die eher großen Fische schließen lassen. Sie stehen bei der Aufarbeitung natürlich besonders im Fokus. Welchen steuerlichen Mehrwert dies am Ende für Hessen mit sich bringt, lässt sich jetzt noch nicht seriös abschätzen. Deshalb bin ich mit Zahlen an dieser Stelle bewusst zurückhaltend. Wichtig ist mir aber auf die Botschaft hinzuweisen, die mit dem Start des Informationsaustausches an alle Steuerhinterzieher ergeht: Im Kampf gegen Steuerkriminalität nimmt die Zusammenarbeit verschiedenster Behörden im In- und Ausland seit Jahren stetig zu. Das erleben wir derzeit etwa auch bei der Auswertung der Panama-Papers und weiterer Daten-Leaks, an der Ermittler der Hessischen Finanzverwaltung federführend intensiv beteiligt sind. Mit der praktischen Umsetzung des automatischen Informationsaustausches auf Grundlage der Bestimmungen mit den USA und innerhalb der EU kommt nun eine weitere wichtige Komponente dazu. Die zunehmende Schlagkraft der Behörden werden Kriminelle immer stärker zu spüren bekommen. Und das ist eine gute und überaus wichtige Nachricht für die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit.“
Informationen zu Hessens Initiativen im Kampf gegen Steuerkriminalität finden Sie übrigens bei uns online, unter: einfachgerecht.hessen.de