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AfD will sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 6.7.2022 (hib 349/2022)

Eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/2536). Der Solidaritätszuschlag sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den damals in einer schwierigen Haushaltslage befindlichen Bund bei der Finanzierung des Aufbaus Ost zu unterstützen. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 mangele es dem Solidaritätszuschlag jedoch an einer verfassungsrechtlichen Legitimation. Deshalb sei der Zuschlag abzuschaffen.

Die AfD-Fraktion erinnert an Äußerungen des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, dass der Zuschlag nach Ablauf des Solidarpakts II in Gänze verfassungswidrig und daher mit sofortiger Wirkung aufzuheben sei. An dieser Ansicht ändere auch die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages nichts.

Die AfD-Fraktion erinnert an frühere Äußerungen und Anträge der FDP-Fraktion sowie der CDU/CSU-Fraktion, die ebenfalls die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages befürwortet hätten. „Die AfD-Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion stellen im Deutschen Bundestag der 20. Legislaturperiode eine Mehrheit, mit der die Bundesregierung beauftragt werden kann, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sofort umzusetzen“, heißt es in dem Antrag der AfD Fraktion.

Quelle: bundestag.de

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