Neuregelungen zum Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht
Bundesministerium der Justiz 9.9.2013
Am 6. September 2013 ist das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit können die Neuregelungen am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Die Neuregelungen berücksichtigen die Belange der Betroffenen und verhindern dadurch weitestgehend soziale Einschnitte. Denn das Gesetz verzichtet auf die Absenkung der Freibeträge für Erwerbstätige und für Ehegatten oder Lebenspartner. Auch wurde die Ratenzahlungsdauer für Geringverdiener nicht verlängert. Auf diese Weise werden die Bemühungen von Geringverdienern um ein eigenes Erwerbseinkommen stärker honoriert. Die Prozesskostenhilfe orientiert sich auch zukünftig nicht am verfassungsrechtlichen Minimum, sondern lässt den Empfängern einen angemessenen finanziellen Spielraum.
Das Bundesgesetzblatt finden Sie hier:
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (PDF, 97 kB)
Quelle: www.bmj.de